2. Mit Beschwerdeantwort vom 4. März 2020 beantragte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, im Namen des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -6- 3. Der Stadtrat Aarau ersuchte mit Eingabe vom 14. April 2020 um Sistierung des Verfahrens bis 14. Juli 2020, mit der Begründung, er werde für alle 922 Parzellen der Gartenstadtzonen GS2 und GS3 den Ist-Zustand betreffend die ÜZ, die GZ (Grünflächenziffer) und die Gebäudelänge erheben lassen, um im weiteren Schriftenwechsel eine faktenbasierte Diskussion zu ermöglichen.