2. Es sei von einem unabhängigen Experten eine umfassende ortsbauliche Analyse (Gutachten) der Liegenschaften in den Zonen Gartenstadt bezüglich der folgenden Aspekte anzuordnen: a. Feststellung der Verteilung der im Bestand vorhandenen Grünflächenanteile b. Feststellung der Verteilung der im Bestand vorhandenen Überbauungsziffern c. Abschätzung der in den Zonen GS2 und GS3 durchschnittlich vorhandenen Ausnützungsziffern.