"Pro 600 m2 Grundstücksfläche ist bei Neu- und Umbauten mindestens ein hochstämmiger Baum zu pflanzen. Dieser sowie die bestehenden, vitalen Bäume sind zu erhalten." 4. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates Nr. 2019-000825 sei aufzuheben, soweit er nicht durch den Genehmigungsentscheid abgelöst wurde. 5. Eventualiter sei in Anpassung von Ziff. 2 des Beschwerdeentscheids vom 2. Juli 2019 die Staatsgebühr auf maximal CHF 3'000.00 festzusetzen.