"Falls im Einzelfall die strukturelle Erhaltung und die grosszügige Durchgrünung durch die volle Ausschöpfung der Grundmasse beeinträchtigt würden, kann der Stadtrat reduzierte Grundmasse (GL und ÜZ) und eine erhöhte Grünfläche festlegen." Es ist zu prüfen, ob die gewählten Festlegungsstrukturen und die zugehörigen Bestimmungen für die "Zonen Gartenstadt" (§ 17) zweckmässig sind, um die Erhaltung von ISOS zu erreichen oder ob alternative Festlegungsstrukturen und Bestimmungen notwendig sind. -4-