2. Der Beschluss des Einwohnerrats der Stadt Aarau vom 27. August 2018 sei folgendermassen zu ändern: 2.1 § 17 Abs. 1 BNO: "Die Zonen dienen mit unterschiedlicher Nutzungsintensität vorrangig der Wohnnutzung. Zudem bezwecken sie die strukturelle Erhaltung und massvolle Verdichtung der von grosszügiger Durchgrünung geprägten Wohnquartiere."