A. Nach zwei öffentlichen Planauflagen im Jahr 2017 und teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Einwendungen durch den Stadtrat Aarau beschloss der Einwohnerrat Aarau am 27. August 2018 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Teilrückweisungen bezüglich der §§ 3 Abs. 1 und 4, 16 Abs. 4, 17 Abs. 8, 18 Abs. 4 und 52 der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 5. Oktober 2018 publiziert, unter Hinweis darauf, dass kein Referendum dagegen zustande gekommen sei.