4.4. Die Abteilung Landwirtschaft Aargau wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2020.429 die in diesem Verfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'000.00 zu einem Drittel mit Fr. 1'333.35 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2020.422 (Vertreter) den Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2020.429 (Vertreter) das Departement Finanzen und Ressourcen (Abteilung Landwirtschaft Aargau) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten