Im Verfahren WBE.2020.429 ist der Streitwert auf die Differenz zwischen dem ursprünglich festgelegten und dem angepassten Pachtzins für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 30. September 2020 von Fr. 19'303.00 zu beziffern, die der Beschwerdeführer gemäss angefochtenem Entscheid vom 4. November 2020 nachzahlen müsste.