Immerhin habe aufgrund einer Mitteilung des EJPD abgeschätzt werden können, dass der Ertragswert um 10 bis 20 % steigen würde. Es könne keine Rede davon sein, dass die jährliche Differenz von Fr. 7'721.00 die Budgetplanung für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Umsatz von Fr. 200'000.00 pro Jahr über den Haufen werfe. Bei den vom Beschwerdeführer II behaupteten wertvermehrenden Investitionen in den Betrieb handle es sich mehrheitlich um ordentlichen Unterhalt, zu dem Pächter verpflichtet seien und die keinen Einfluss auf den Ertragswert hätten. Die vom Schätzer festgelegten zulässigen Pachtzinse würden denn vom Beschwerdeführer auch nicht bestritten.