gemäss einer der Abteilung Landwirtschaft damals nicht bekannten Zusatzvereinbarung (Beschwerdebeilage 7 im Verfahren I) weitere Betriebsteile (Garage, Teile der Ökonomiegebäude, des Weidelandes und der Wald) nicht von der Verpachtung an den Beschwerdeführer II umfasst waren.