Eine Besprechung im Herbst 2019 betreffend die vom Beschwerdeführer II beabsichtigte Übernahme der Betriebsleiterwohnung habe sogar eine Anzeige des Beschwerdeführers I gegen den Beschwerdeführer II und dessen Vater wegen Ehrverletzung und ein Strafverfahren nach sich gezogen. Ein weiterer Grund für Auseinandersetzungen sei gewesen, dass der nicht auf dem Betrieb wohnhafte Beschwerdeführer II zwecks Überwachung des Viehs Videokameras auf dem Hof installiert habe.