Beschwerdeführer II verfügt. Somit habe sie Art. 32 Abs. 1 LPG falsch angewandt und ihre Kompetenzen überschritten. Aus diesem Grunde seien - 11 - die Dispositiv-Ziffern 4 und 5 aufzuheben und durch eine Regelung mit Auflösung des Pachtvertrages und Räumung des Pachtgrundstückes zu ersetzen.