Der Abteilung Landwirtschaft sei lediglich der Pachtvertrag selber, ohne die gleichentags geschlossene Zusatzvereinbarung, zur Bewilligung (des Pachtszinses für das landwirtschaftliche Gewerbe) vorgelegt worden. Am 30. April 2018 habe die Abteilung Landwirtschaft den vereinbarten Pachtzins von Fr. 16'085.00 bewilligt, ohne sich zur Frage der parzellenweisen Verpachtung zu äussern, weil erstens nicht darum ersucht worden sei und zweitens eine solche aus dem eingereichten Pachtvertrag nicht offensichtlich hervorgegangen sei.