2. Mit Beschwerdeantworten vom 27. Januar 2021 beantragte die Abteilung Landwirtschaft in beiden Beschwerdeverfahren I und II die Abweisung der Beschwerden. Im Beschwerdeverfahren I stellte der Beschwerdeführer II (dortiger Beschwerdegegner) mit Beschwerdeantwort vom 16. März 2021 ebenfalls Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Eventualiter sei nur das Eventualbegehren (Ziff. 3) gutzuheissen und die Beschwerde im Übrigen abzuweisen. -7-