2. Eventualiter: Ziff. 2 der Verfügung vom 4. November 2020 sei insoweit abzuändern, als dass der Pachtzins vom 1. April 2018 bis am 30. September 2020 CHF 16'085.00 pro Jahr beträgt und es sei festzustellen, dass keine Differenz zwischen dem vereinbarten und dem bisher bezahlten Pachtzins besteht.