4. Die parzellenweise Verpachtung wird bezüglich der Werkstatt, der Pferdehaltung und der Teilnutzung der Remise nicht bewilligt. Deshalb hat der Pächter Anspruch auf deren Nutzung, muss dafür aber auch entsprechend Pachtzins bezahlen. Die Pachtobjekte sind dem Pächter spätestens ab 1. April 2021 in geräumtem Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu übergeben. 5. Ab dem 1. April 2021 beträgt der Pachtzins Fr. 41'422.-- pro Jahr. -5- 6. Die Gebühr dieses Entscheides beträgt Fr. 1'000.-- und wird beiden Vertragsparteien je zur Hälfte in Rechnung gestellt.