genutzten Teile der Ökonomiegebäude und des Weidelands (Werkstattbereiche, Remisenteile, Futter- und Strohlager für die Pferde, Pferdeboxen, Weideland für Pferde) entfallen. B. Am 4. November 2020 verfügte die Abteilung Landwirtschaft: 1. Für das landwirtschaftliche Gewerbe G.-Hof in H. von A. wird der Ertragswert auf Fr. 825'000.00 und die Belastungsgrenze auf Fr. 979'000.00 festgelegt.