Die Schätzung wurde nach einer zweiten Besichtigung am 14. Oktober 2020 mit Teilnahme aller involvierten Parteien angepasst. Basierend auf einem Ertragswert von Fr. 824'994.00 und einer Belastungsgrenze von Fr. 979'025.00 berechnete der Schätzer für das gesamte landwirtschaftliche Gewerbe von A. (inklusive Betriebsleiterwohnung sowie Gebäude- und Grundstücksteile, die von A. selber genutzt werden) einen Pachtzins von gerundet Fr. 41'422.00 pro Jahr, wovon Anteile von Fr. 12'061.00 auf die Betriebsleiterwohnung, Fr. 653.00 auf die Autogarage, Fr. 214.00 auf die beiden Aussenabstellplätze und total Fr. 4'688.00 auf die verschiedenen von A.