4. Zwischenzeitlich hatte A. bei D., F., eine Ertragswertschätzung für den G.- Hof in Auftrag gegeben und im Frühjahr 2020 bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau zur Prüfung und Genehmigung des darin berechneten Pachtzinses eingereicht. Die Schätzung wurde nach einer zweiten Besichtigung am 14. Oktober 2020 mit Teilnahme aller involvierten Parteien angepasst.