Auf Druck der Abteilung Landwirtschaft sowie der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), die darauf drängten, dass die Betriebsleiterwohnung zwecks Herstellung des gesetzmässigen (raumplanungskonformen) und (im Jahr 2011) bewilligten Zustands (keine landwirtschaftsfremde Wohnraumvermietung) möglichst rasch bzw. bis spätestens 1. April 2020 B. zur Verfügung zu stellen sei, kündigte A. den Mietvertrag mit C. per 31. März 2020, vereinbarte jedoch mit dieser im Mieterstreckungsverfahren eine erstmalige Erstreckung des Mietverhältnisses bis 31. Juli 2021. Darauf verfügten die Abteilung für Baubewilligungen und der Gemeinderat H. am