entspricht denn auch dem geschäftlichen Anliegen einer jeden Privathaftpflichtversicherung, höchstens für den ungedeckt gebliebenen Anteil eine Entschädigung zu entrichten. 4.2.3. Bereits diese Erwägungen machen deutlich, dass die von der C. Versicherung geleistete Schadenersatzzahlung grundsätzlich einem dokumentierten und mit der Instandstellung der Liegenschaft zusam- 88 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020