welches die einzelnen Positionen detaillierter und unter genauer Bezeichnung der jeweils Begünstigten aufführt. Dieser Auflistung ist auch zu entnehmen, dass sich die zu bezahlenden Beträge per Januar 2015 auf Fr. 1'442'152.15 beliefen. Aus einem stichprobenartigen Abgleich der Positionen der Zahlungsanweisung mit den vom Beschwerdeführer eingereichten Zahlungsbelegen lässt sich denn auch schliessen, dass er diese Beträge tatsächlich beglichen hat.