digung von Fr. 400'000.00 auszahlte, kann vor diesem Hintergrund nicht anders gedeutet werden, als dass sie den (verbleibenden) Restitutionsanspruch in der entsprechenden Höhe als begründet anerkannt hat. 4. 4.1. Wie unter Ziff. 2.1 hiervor erläutert, führt auch eine auf Restitution ausgerichtete Schadenersatzzahlung grundsätzlich nicht zu Vermögenszugang und ist demnach steuerfrei.