2.2.3. Aus steuerrechtlicher Perspektive folgt aus dem Gesagten, dass es für die Steuerneutralität von Schadenersatzzahlungen nicht darauf ankommen kann, ob eine Schadenersatzzahlung bloss den infolge eines Sachschadens eingetretenen Minderwert vergütet, oder ob sie – eventuell darüber hinaus – die (angemessenen) Wiederherstellungs- 84 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020