Denn infolge Reparatur wird das Vermögen des Geschädigten nicht nur seinem Wert, sondern auch seiner Zusammensetzung nach in den schadenfreien Zustand gebracht (ROBERTO VITO, Schweizerisches Haftpflichtrecht, 2002, N 674 f.). Das Auseinanderfallen der beiden Positionen wird auf der Ebene des Schadenersatzes durch die Verwendung der Begriffe Kompensation für den Ersatz des Minderwertes (gesunkene Aktiven) und Restitution für den Ausgleich der aufgrund des Schadens angestiegenen Passiven verdeutlicht (vgl. ROBERTO VITO, Ersatzfähigkeit abstrakter Schäden, AJP 2019 1241 ff., 1243). 2.2.3.