12 Steuerfreiheit von Schadenersatzleistungen Vorbehältlich einer allfälligen Überentschädigung ist die Schadenersatzleistung einer Privathaftplichtversicherung nach einem Hausbrand selbst dann steuerfrei, wenn sie die Entschädigung der Aargauischen Gebäudeversicherung erheblich übersteigt. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 20. Mai 2020, in Sachen A. gegen KStA und Gemeinderat B. (WBE.2020.41). Aus den Erwägungen