2018, Art. 439 N 15). (...) 78 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020 11 Art. 430 Abs. 1 ZGB; Nichtigkeit Die einweisende Ärztin oder der einweisende Arzt hat die betroffene Person vor Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung persönlich zu untersuchen und sie anzuhören. In der einer ärztlichen Unterbringung ohne zeitnahe persönliche Untersuchung und ohne jegliche Anhörung der betroffenen Person liegt eine schwerwiegende Verletzung der Parteirechte, welche die Nichtigkeit des Unterbringungsentscheides zur Folge hat.