Die Anordnungen der Zwangsmedikationen seitens der PDAG erfolgten am 3., 5. und 12. November 2020. Damit ist die am 27. November 2020 der Post übergebe Eingabe von A. sowohl als Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid als auch 76 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020 gegen die Entscheide betreffend Behandlungen ohne Zustimmung vom 3., 5. und 12. November 2020 verspätet erfolgt, weshalb nicht darauf eingetreten werden kann. 2020 Fürsorgerische Unterbringung 77