Nach ihrer eigenen Darstellung ist sie zu 100 % eine Tochtergesellschaft der Diakonie C. in Y. Dafür, dass auch die Diakonie C. an der vorliegenden Offerte beteiligt ist oder in irgendeiner Weise an der Ausführung des Auftrags mitwirken soll, ergeben sich aus den Akten keinerlei Anhaltspunkte. Allein aus dem Umstand, dass die Diakonie C. eine Bestätigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und derjenigen der Beschwerdeführerin abgegeben hat, lässt sich nichts dergleichen ableiten.