Sie sind heute 16, 10 und fast 9 Jahre alt. Mit Eheschutzentscheid vom 21. November 2018 wurden die Folgen des Getrenntlebens der Eheleute geregelt, wobei die Obhut über die drei gemeinsamen Kinder der Ehefrau zugeteilt und der Beschwerdeführer zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für die Kinder verpflichtet wurde. Seit Ende 2019 lebt der Beschwerdeführer getrennt von seiner Familie. 6.3.3.3. Der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zufolge teilen minderjährige Kinder schon aus familienrechtlichen Gründen regelmässig das ausländer- - 34 -