Da gemäss Vollzugsbericht der Regionalpolizei U. vom 26. September 2018 mit dem Beschwerdeführer anlässlich der Intervention vom 18. September 2018, die zu seiner vorübergehenden fürsorgerischen Unterbringung wegen Selbstgefährdung führte, ein Gespräch in deutscher Sprache geführt werden konnte (MI-act. 334 f.), ist davon auszugehen, dass sich die sprachliche Überforderung vor allem auf die Erledigung administrativer Angelegenheiten – insbesondere den Verkehr mit Behörden, Amtsstellen, Banken, Post und Sozialversicherungen – beziehen dürfte, wofür am 12. Mai 2021 eine Vertretungsbeistandschaft errichtet wurde (act. 91).