Die jüngeren beiden Kinder übernachteten regelmässig bei ihm, d.h. am Freitag und Samstag an den Besuchswochenenden. Er halte sich an die gerichtlich getroffenen Regelungen und sehe die Kinder darüber hinaus manchmal auch unter der Woche für einige Stunden. Die Kinder würden allgemein sehr unter der Trennung leiden und lebten immer in der Angst, - 28 -