2016, §§ 27 f. und 46 f.). In Bezug auf die genannten Kriterien a–d ist im Einzelnen Folgendes festzuhalten: a) Das Erfordernis der engen affektiven Beziehung ist im Anwendungsbereich von Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG mit Blick auf die Elter-Kind-Be- ziehung das zentrale Element bei der Beurteilung, ob ein wichtiger persönlicher Grund den weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich - 24 -