nahmen suizidgefährdet sei, zumal er bereits einmal versucht habe, sich das Leben zu nehmen. Sein gesundheitlicher Zustand würde sich bei einer Wegweisung noch verschlechtern. Bei einer Rückkehr in die Türkei wäre seine gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet. Hinzu kämen seine persönlichen Schwierigkeiten mit seinem Heimatland, dessen Regierung und vorherrschende politische Stimmung er nicht unterstützen könne. Die persönlichen Interessen an seinem Verbleib in der Schweiz seien damit - 11 -