deführer wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei eingeleitetes Strafverfahren ein (act. 159 ff.). Der Beschluss des Stadtrats U. vom 6. Oktober 2021 betreffend die Ausrichtung von Sozialhilfe an den Beschwerdeführer zur Existenzsicherung ab 1. Oktober 2021 bis längstens 30. September 2022 ging am 13. Oktober 2021 beim Verwaltungsgericht ein (act. 175 ff.).