Die Ehefrau reichte am 23. Juli 2021 eine Stellungnahme ein (act. 83 f.). Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 30. Juli 2021 Stellung und reichte diverse Unterlagen ein (act. 87 ff.), aus welchen unter anderem hervorgeht, dass sich der Beschwerdeführer Ende Dezember 2020 einem operativen Eingriff unterziehen musste (act. 105 ff.) und dass am 12. Mai 2021 das Bezirksgericht U., Familiengericht, für ihn eine kombinierte Beistandschaft (Begleitbeistandschaft und Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 397 i.V.m. Art. 393–395 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907 [ZGB; SR 210]) errichtete (act. 90 ff.).