Das Bezirksgericht U. sprach ihn mit Urteil vom 15. Januar 2019 der mehrfachen Veruntreuung, des Betrugs, des Pfändungsbetrugs, des Vergehens gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 20. Juni 1997 (Waffengesetz, WG; SR 514.54), des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG; SR 837.0) und des unrechtmässigen Erwirkens von Leistungen der Sozialhilfe schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingt voll- -4-