Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U.-X. vom 3. Januar 2018 wurde er wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten mit einer Busse von Fr. 60.00 belegt (MI-act. 319 f.). Die Staatsanwaltschaft Y.-Z. verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 8. Mai 2018 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 6–10 km/h zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 331 f.).