Die Staatsanwaltschaft U.-X. verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 17. Januar 2014 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, versuchter Nötigung, Drohung und mehrfachen Betrugs zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00 (unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren) und einer Busse von Fr. 2'000.00 (MI-act. 218 ff.).