Mit Strafbefehl vom 5. Mai 2008 sprach ihn das Bezirksamt U. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortrittsrechts beim Rückwärtsfahren sowie des Verlassens der Unfallstelle ohne Erlaubnis schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 450.00 (MIact. 149 ff.). -3-