Am 4. Juni 2010 lehnte das Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA, heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) das am 26. Mai 2010 eingegangene Gesuch des Beschwerdeführers um Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung ab (MI-act. 161 f., 175 f.). Aus der Ehe sind drei Kinder (geboren am 9. Februar 2006, 3. September 2011 und 8. Juli 2013) hervorgegangen (MI-act. 402), welche ebenfalls das Schweizer Bürgerrecht besitzen (act. 2). Der Beschwerdeführer wurde in der Schweiz wie folgt strafrechtlich verurteilt: