Am 9. Januar 2004 heiratete er in Q. eine Schweizer Bürgerin (MI-act. 7), worauf ihm am 1. März 2004 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde (MIact. 77), welche in den folgenden Jahren jeweils verlängert wurde, letztmals bis zum 28. Februar 2020 (MI-act. 338). Am 4. Juni 2010 lehnte das Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA, heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) das am 26. Mai 2010 eingegangene Gesuch des Beschwerdeführers um Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung ab (MI-act. 161 f., 175 f.).