A. Der Beschwerdeführer wurde 1978 in der Türkei geboren und reiste am 21. März 2003 in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 5, 13). Auf sein am Einreisetag gestelltes Asylgesuch trat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) mit Verfügung vom 31. Oktober 2003 nicht ein, wies ihn aus der Schweiz weg und ordnete an, dass er die Schweiz sofort zu verlassen habe (MI-act. 20 ff.). Am 9. Januar 2004 heiratete er in Q. eine Schweizer Bürgerin (MI-act. 7), worauf ihm am 1. März 2004 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde (MIact.