53 Art. 260c Abs. 3 ZGB Unzulässigkeit der Abweisung einer von der Ehefrau des anerkennenden Vaters erhobenen Klage auf Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ohne Einholung von Klageantwort(en) insbesondere des betroffenen Kindes. Ist das Kind urteilsunfähig, ist ihm wegen möglicher Kollision seiner Interessen mit denjenigen der Kindsmutter ein Beistand zu bestellen. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 7. Juli 2020, i.S. L.S. gegen A.S. und N.S. (ZVE.2019.52) Aus den Erwägungen