Aufwände, die, unabhängig davon, ob ein Kunde einen pauschalen Vermögensverwaltungsauftrag abgeschlossen hat oder nicht, für alle gehaltenen Wertschriften bzw. Konti naturgemäss "en bloc", d.h. lediglich nach Anzahl der ins Steuerverzeichnis aufgenommenen Wertschriften und Konti, abgerechnet, werden. Hinzu kommt, dass die vorliegend praktizierte quartalsmässige Abrechnung der Depotgebühren gegenüber der jährlichen Abrechnung, wie sie hinsichtlich der Verwahrung von Wertschriften von Kunden ohne Vermögensverwaltungsauftrag erfolgt, aufgrund der höheren Kadenz mehr Aufwand generiert.