Insofern mag auch der Einwand des KStA, bei der All-in-Fee gehe es darum, die aufwendigere Einzelpositionsabrechnung durch eine Pauschale zu ersetzen und diese Aufwandsersparnis sei in der Regel mit einem Kundenrabatt verbunden, an der hier bestehenden Möglichkeit, die abzugsfähigen Kosten approximativ zu ermitteln, nichts zu ändern. Denn selbst wenn die All-in-Fee eine Vergünstigung zugunsten des Kunden umfassen würde, ist es wahrscheinlicher, dass diese den Bereich der Transaktionen bzw. des Handels und des Portfoliomanagements beschlagen würde, da nur dort effektiv an den Kunden gerichtete Einzelabrechnungen denkbar sind.