Da, wie gesehen, auch (mehrwertsteuerpflichtige) Anlageberatungsgebühren (Management-Fee bzw. Portfoliogebühren) in der All-in-Fee enthalten sind, ist, gestützt auf die vorstehenden Erwägungen, davon auszugehen, dass der Differenzbetrag von Fr. 627.35 (Fr. 1'781.90 – Fr. 1'154.55) für Aufwendungen der Anlageberatung verrechnet worden ist. 3.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die abzugsfähigen Kosten, gestützt auf die eingereichten Belege – zwar annäherungsweise, aber dennoch relativ konkret – ermittelt werden können. Zwar trifft es zu, dass der exakte Anteil der Anlageberatungskosten in der ge- 2020 Steuern und Abgaben 121