Gestützt auf die Preisbroschüre der D. Bank lassen sich die Gebühren für die Verwahrung (Depotführung u.ä.) und die Erstellung der Steuerverzeichnisse annährungsweise berechnen: Werden – wie im Rahmen des vorliegenden Vermögensverwaltungs-Auftrags – Aktien und andere Kapitalmarktanlagen (Anlagefonds, Obligationen etc.) verwahrt, fällt für ein Volumen von unter Fr. 750'000.00 eine jährliche Gebühr von 0.230% an, mindestens aber Fr. 50.00 je Depot, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Verwaltungsgebühr wird monatlich ermittelt (an einem Stichtag um die Monatsmitte) und jährlich verrechnet.