Zu welcher Kategorie die Management-Fee sowie die für das Portfoliomanagement anfallenden Gebühren zu zählen sind, ist dagegen – mangels Beschreibung, welche Aktivitäten unter diesen Positionen konkret abgerechnet werden – nicht ohne Weiteres klar. Dem Vermögensverwaltungs-Auftrag ist allerdings zu entnehmen, dass die D. Bank mit der Verwaltung aller Vermögenswerte im Depot und auf den Konten beauftragt wurde. Dabei ist sie ermächtigt, alle Handlungen auszuführen, die sie im Rahmen der üblichen bankmässigen Vermögensverwaltung als zweckmässig erachtet. Sie handelt nach freiem Ermessen im Rahmen der mit dem Kunden festgelegten Anlagestrategie.