Da die jeweiligen Dokumente keine einheitlichen Begriffe verwenden, lässt sich aus der Aufzählung der Gebührenkomponenten nicht mehr schliessen, als dass die Pauschalgebühr neben klar abzugsfähigen (Depotgebühr, Verwahrung usw.) auch eindeutig nicht abzugsfähige Kosten (insb. Courtage, Transaktionsgebühren) umfasst. Zu welcher Kategorie die Management-Fee sowie die für das Portfoliomanagement anfallenden Gebühren zu zählen sind, ist dagegen – mangels Beschreibung, welche Aktivitäten unter diesen Positionen konkret abgerechnet werden – nicht ohne Weiteres klar.